Projektcampus — Allgemeine Geschäfts- & Nutzungsbedingungen
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1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Boardinghousezimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des PROJEKTCAMPUS, betrieben von der Wolff Executive GmbH.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Boardingzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentlichen Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Nutzung von Boardingflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des PROJEKTCAMPUS und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
1.4 Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.
2.1 Vertragspartner ist der PROJEKTCAMPUS und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den PROJEKTCAMPUS zustande. Für den Fall der Buchung über die campuseigene Homepage oder Dritte kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN” zustande.
3.1 Der PROJEKTCAMPUS ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des PROJEKTCAMPUS zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den PROJEKTCAMPUS beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Boardinghouse verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung — vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung — binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5 Der PROJEKTCAMPUS ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der PROJEKTCAMPUS berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. anzuheben.
3.7 Der PROJEKTCAMPUS ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des PROJEKTCAMPUS aufrechnen oder verrechnen.
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem PROJEKTCAMPUS geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der PROJEKTCAMPUS der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem PROJEKTCAMPUS und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde (Option), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des PROJEKTCAMPUS auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Boardinghouse in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Boardinghouse einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der PROJEKTCAMPUS den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der PROJEKTCAMPUS hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4 Sofern der PROJEKTCAMPUS die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom PROJEKTCAMPUS zu erbringende Leistung unter Abzug ersparter Aufwendungen sowie anderweitiger Verwendung.
4.5 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der PROJEKTCAMPUS in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf Rückfrage nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das PROJEKTCAMPUS ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Boardinghouse berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt die Erfüllung unmöglich macht, Zimmer unter irreführenden Angaben gebucht wurden, der reibungslose Geschäftsbetrieb oder das Ansehen des PROJEKTCAMPUS gefährdet würde, der Zweck des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist, oder ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des PROJEKTCAMPUS begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 19:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer vorausbezahlt wurde, hat der PROJEKTCAMPUS das Recht, als Tagestickets gebuchte Zimmer nach 21:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Räume spätestens um 18:00 Uhr geräumt und werden dem PROJEKTCAMPUS wieder zur Verfügung gestellt.
6.4 Sollte der Kunde das Zimmer über 18:00 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen zu haben, kann der PROJEKTCAMPUS für die vertragsüberschreitende Nutzung den vollen Listenpreis in Rechnung stellen.
7.1 Der PROJEKTCAMPUS haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und aus der Verletzung vertragstypischer Pflichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit in dieser Klausel nicht anders geregelt.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet der PROJEKTCAMPUS nach den gesetzlichen Bestimmungen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung zu treffen.
7.3 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Der PROJEKTCAMPUS bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.4 Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem PROJEKTCAMPUS-Parkplatz zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht besteht nicht.
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen sind unwirksam.
8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Die Europäische Union hat eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten eingerichtet: ec.europa.eu/consumers/odr. Das PROJEKTCAMPUS nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
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Wir stellen Ihnen in unseren Geschäftsräumen einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Die Bereitstellung richtet sich nach unseren technischen und betrieblichen Möglichkeiten — ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung besteht nicht. Wir gewährleisten ferner keine störungs- und unterbrechungsfreie Nutzung oder bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten. Der Zugang kann im Falle technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung geändert, beschränkt oder eingestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Dienste; in der Regel werden Surfen und E-Mail-Verkehr ermöglicht.
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